5.2 Direktiven
Die Direktiven beziehen sich auf die Verifizierung der Chain-of-Custody durch physische Trennung und gelten für Forstunternehmer, die als Rohholzhändler auftreten. Sie regeln den Umgang der Teilnehmer an der Gruppenzertifizierung mit dem Rundholz und die Gestaltung der entsprechenden Dokumente. Diese Vorgaben beziehen sich auf einen Prozess, der entweder mit einem schriftlichen Vertrag zwischen einem Gruppenmitglied und einem Besitzer eines PEFC-zertifizierten Waldes beginnt oder mit einer Losliste, wenn lediglich ein mündlicher Vertrag vorliegt.
Der Prozess endet mit einem Vertrag zwischen dem Gruppenmitglied und einem Holzkäufer.
- Vertragsvereinbarung Waldbesitzer Forstunternehmer
- Kaufvertrag
- Rechnungsstellung
- Einschlag
- Arbeitsauftrag
- Loslisten
- Lagerung / Polterung
- an der Waldstraße
- auf dem Holzlagerplatz im / am Wald
- auf dem Betriebsgelände des Forstunternehmers
- Holztransport
- vom Einschlag zum Lagerplatz, wenn dieser nicht gleich Waldstraße ist
- vom Einschlag zum Holzkäufer, wenn dieser frei Waldstraße kauft und Forstunternehmer liefert
- Kaufvertrag Forstunternehmer Holzkäufer
- Verkauf frei Waldstraße
- Verkauf frei Betriebsgelände
- Verkauf mit Lieferung zum Holzkäufer. Erfolgt die Lieferung durch eigenes Fahrzeug oder durch beauftragten Dritten ist ein Liefer-/ Abfuhrschein notwendig.
Darüber hinaus werden die Anforderungen an ein Kontrollsystem im Büro eines Gruppenmitglieds definiert. Dieses System soll jeden in die Lage versetzen, die Dokumente von jedweder Stelle im System nach oben oder unten zu verfolgen.
- Kontrollliste
- Vorlagen
- Kennzeichnung
- Verantwortliche Person
Zertifizierungsverfahren
6.1 Externe Audits
Die Gruppenvertretung gewährt der Zertifizierungsstelle freien Zugang zu sämtlichen Dokumenten einschließlich eines Jahresberichtes. Überarbeitete Dokumente werden umgehend der Zertifizierungsstelle vorgelegt.
Der Zertifizierungszeitraum beträgt drei Jahre.
Jährlich wird ein Drittel der teilnehmenden Unternehmen vor Ort durch die Zertifizierungsstelle überprüft.
Innerhalb des Zertifizierungszeitraumes werden alle teilnehmenden Unternehmen kontrolliert.
In den ersten beiden Jahren werden die jährlich zu kontrollierenden Betriebe nach dem Zufallsprinzip ausgelost. Die genaue Anzahl wird 8 Wochen vor der Überprüfung festgelegt. Im letzten Jahr werden alle Betriebe überprüft, die vorher nicht kontrolliert worden sind. Eine regionale Stratifizierung ist möglich.
Die von der Zertifizierungsstelle angewandten Verfahren sind in Übereinstimmung mit EN 45011 oder EN 45012.
Nach dem Erstaudit stellt die Zertifizierungsstelle ein Gruppenzertifikat aus. Jedes teilnehmende Unternehmen erhält eine Teilnahmebestätigung.
Wenn Abweichungen festgestellt werden, entscheidet die Zertifizierungsstelle über die notwendigen Sanktionen (z. B. Zertifikatsentzug, Korrekturmassnahmen, Hinweise) unter Einbeziehung der Gruppenvertretung sowie des betroffenen Unternehmers.
Vertraulichkeit wird dabei gewährleistet.
6.2 Interne Audits und Verfahren zur Systemstabilität
Die Gruppenvertretung benennt einen zentralen Koordinator, der für die Umsetzung der Verfahren zur Systemstabilität und die internen Audits verantwortlich ist.
Die Gruppenvertretung muss wirksame Verfahren entwickeln, die zur Stabilität des COC-Systems beitragen. In diesem Zusammenhang sind Maßnahmen von besonderem Interesse, die sicherstellen,
dass
- die teilnehmenden Unternehmer und interessierten Gruppen ausreichend über die PEFC-Anforderungen informiert und in den Zertifizierungsprozess einbezogen sind,
- Informationen über die Einhaltung der PEFC-Anforderungen in den teilnehmenden Unternehmen vorliegen und wenn nötig entsprechende Maßnahmen ergriffen werden,
- der Informationsstand zur PEFC-Zertifizierung unter den Gruppenmitgliedern analysiert wird und wenn nötig entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
Organisation und Verantwortlichkeiten müssen definiert und dokumentiert werden. Das teilnehmende Unternehmen muss ausreichend über das Verfahren informiert werden.
Kennzeichnung
Jedes Gruppenmitglied übermittelt eine Kopie seiner Teilnahmebestätigung an der Gruppenzertifizierung PEFC Deutschland e.V..
PEFC Deutschland e.V. schickt der Firma einen Logonutzungsvertrag und vergibt eine individuelle Registriernummer.
Nach Unterzeichnung des Logonutzungsvertrages darf die Firma das PEFC-Logo in Verbindung mit dem Trademark-Zeichen und der individuellen Registriernummer sowie einer Behauptung gemäß den jeweils gültigen Regeln des PEFCC verwenden.
Das PEFC-Logo und die Registriernummer können auf Dokumenten / Aufzeichnungen auch ohne jede Behauptung geführt werden. Es wird jedoch empfohlen die Behauptung („Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung nähere Informationen unter: www.pefc.org“) in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen Regeln des PEFCC sowie dem Logonutzungsvertrag mit PEFC Deutschland e.V. zu verwenden.