Wietze, den 15. März. 2008
DFUV Presseerklärung „Mindestlohn“ des DFUV
Deutscher Forstunternehmer Verband setzt auf hochwertige Arbeitsplätze.
Gemeinsam mit der IG Bauen-Agrar-Umwelt hat der Deutsche Forstunternehmer-Verband diese Woche beim Bundesarbeitsministerium die Aufnahme der forstlichen Dienstleistungsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz beantragt.
Gerade im Forst existieren überdurchschnittlich viele Arbeitsverhältnisse im Niedriglohn-Sektor. Das ist zum einen gewünscht, da hier Arbeitsplätze entstehen. Zum anderen muss verhindert werden, dass forstlich geschulte Fachkräfte und Fachbetriebe durch Lohn- und Preisdumping ihre Existenz verlieren.
Der Deutsche Forstunternehmerverband setzt hier in erster Linie auf Bildung und Qualifikation der Mitarbeiter, sowie auf die Zertifizierung der Unternehmen. Im sensiblen Arbeitsumfeld des Naturraums „Wald“ braucht man ökologisch, arbeitstechnisch und sicherheitstechnisch geschultes Fachpersonal. Hier ist die deutsche Forstwirtschaft weltweit führend und als Vorbild anerkannt. Mit dem Qualifizierungsfonds Forstwirtschaft e.V. (QfF) besteht ein paritätisch getragene Plattform, die die Qualifizierung und Weiterbildung der Mitarbeiter und Unternehmer zum Ziel hat. Die staatlichen forstlichen Bildungszentren der Bundesländer (die früheren Waldarbeitsschulen) leisten hier Unterstützung im Rahmen ihres Berufsbildungauftrages. Der neu geschaffene Beruf des „staatlich geprüften Forstmaschinenführers“ trägt dem technischen Fortschritt im Wald Rechnung.
Um die Bemühungen der Branche um ökologisch verantwortungsvolle und sozial hochwertige Arbeitsplätze nicht zu gefährden, ist der Mindestlohn ein wichtiger Baustein in der positiven Entwicklung der forstlichen Dienstleistungsbranche.
Der DFUV betont, dass der Mindestlohn kein Selbstzweck ist, sondern eine zeitlich begrenzte Unterstützung auf dem Wege zu hochwertigen Arbeitsplätzen. Unternehmen und Mitarbeiter müssen diese Chance nutzen, sich für die Zukunft fit zu machen. Für diesen Zeitraum soll der Mindestlohn ein Schutz vor Lohn- und Preisdumpimg sein.
Nutzen die Mitarbeiter und Unternehmen diese Chance nicht, werden sie trotz Mindestlohn durch andere Branchen ersetzt und verlieren ihre Existenzberechtigung.
Der DFUV ist der Ansicht, dass eine soziale Marktwirtschaft mit der im Grundgesetz verankerten Tarifautonomie den Tarifpartnern Spielraum gewährt, den Arbeitsmarkt der Branche verantwortungsvoll mitzugestalten. Mit dem gewählten Mindestlohn- Stufenmodell ist eine verantwortungsvolle Anpassung der Branchenstruktur möglich. Der ländliche Raum wird dadurch gestärkt und das Niveau der Branche deutlich gehoben.
Der Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohnes zwischen dem DFUV und der IG BAU tritt zum 1. April 2008, frühestens aber mit Beginn der Allgemeinverbindlichkeit, in Kraft.
Der Mindestlohn beträgt 8,50 € zum 1. April 2008. Er wird zum 1. Januar 2009 auf 9,38 € und zum 1. Juli 2009 auf 10,26 € angehoben.
Für Rückfragen: info@forstunternehmer.org