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Der Deutsche Forstunternehmer-Verband DFUV hat gemeinsam mit der IG BAU den Antrag auf Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz gestellt. Der DFUV hat Landesverbände und Einzelmitglieder in allen Flächenländern und nimmt deren Interessen auf Bundesebene wahr.
Wir sind als kleiner Arbeitgeberverband der forstlichen Dienstleistungsbranche nicht im Gesamtverband der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände organisiert und damit auch nicht Mitglied des BDA. Mit Ausnahme der AfL Niedersachsen e.V. die Mitglied der Arbeitgebervereinigung der Land- und Forstwirtschaft in Niedersachsen ist.
Wir wollen unsere gesamten Überlegungen zum Thema Mindestlohn darstellen, um die Sache zu entpolitisieren und wieder auf konkrete Branchenbedürfnisse zurück zu stutzen.
Der Mindestlohn ist ein branchenpolitisches Instrument und dessen Vereinbarung obliegt in unserem Falle den Tarifparteien. Er hat weder im wirtschaftsliberalen, noch im sozialistischen Lager etwas zu suchen, denn er gehört zur christlichen Sozialethik. Und nur diese rechtfertigt es, staatlicherseits Mindestlohn zu verordnen, wenn es keine Tarifstrukturen gibt. Die Solidarität der Arbeitgeberverbände und der Erhalt der Tariffähigkeit ist gerade unter dem Linksruck der Ausdruck eines Wertekonsens unter den Arbeitgebern. Diesen wollen wir nicht unterlaufen, sondern durch unsere Kompetenz im Umgang mit unserer sozialen Verantwortung stärken. Verstehen Sie diese Zeilen bitte vor diesem Hintergrund.
Das Thema Mindestlohn ist aktuell ein sehr zwiespältiges, ideologisch und marktpolitisch missbrauchbares und in seiner praktischen Bedeutung überbewertetes Thema. Er eignet sich nicht, alle sozialpolitischen Fragen zu beantworten. Er ist kein Allheilmittel und in seiner Wirkung umstritten. Er kann nur, und damit befinden wir uns auf der Linie der CDA (CDU-Sozialausschüsse), branchenspezifisch zur Lösung genau dargestellter Probleme und Herausforderungen eingesetzt werden. Und er sollte nicht wie beim Beispiel Briefzustelldienste zum Gefügigmachen der Politik für die Interessen einzelner Unternehmen missbraucht werden.
Wir haben berechtigte Bedenken, dass unser Antrag an das BMAS von anderer Seite politisch missbraucht wird. Darum appellieren wir an die Vernunft der Verantwortlichen, beim Thema Mindestlohn weiterhin gesellschaftspolitischen Spinnereien die konkreten branchenspezifischen Voraussetzungen für Mindestlohn entgegenzusetzen.
Für diese Argumentation wollen wir Ihnen die Probleme und Herausforderungen, für die der DFUV den Mindestlohn fordert, darstellen:
A) Probleme im Rechtsgefüge> Fazit
Übersicht: A) Probleme im Rechtsgefüge
Vollziehbarkeit von Prüfungen und Ermittlungen durch den Zoll
Der DFUV hat aufgrund eklatantem Lohn- und Preisdumping im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen nach VOL ein Gespräch mit dem Zoll gesucht. Hier wurden Probleme bei der Prüfung und Ermittlung von Vergehen in den Bereichen Schwarzarbeit, Sozialbetrug, Scheinselbständigkeit und Saisonarbeitnehmern erörtert (Veröffentlichung in der Branchenzeitung „Forstmaschinen-Profi“ im August 2007). Es stellte sich heraus, dass in unübersichtlichen Waldgebieten weder die Anwesenheit, noch die Arbeitsleistung der dort Tätigen überprüfbar sind. Weiterhin ist kaum eine Überprüfung der Scheinselbständigkeit möglich, da die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in den östlichen EU-Staaten nicht funktioniert und die Land- und Forstwirtschaft mit dem Begriff „Scheinselbständigkeit“ einen eigenen Umgang hat. Die ZAV-Kontingente können kaum überprüft werden, ob sie im Sinne der Antragstellung beschäftigt werden. Das BMAS und die EU-Behörden konnten uns auf Anfrage zu diesen Themen lediglich mitteilen, dass es ausreichende Rechtsnormen gäbe. Deren Vollziehbarkeit scheitert aber nach der Erfahrung des Zoll und des DFUV in der täglichen Praxis. Wir wollen eine Diskriminierung derjenigen Forstunternehmen, die ordentlich Beschäftigte und entsprechende Preise am Markt durchsetzen müssen, verhindern. Darum geben wir den Vollzugsbehörden den Mindestlohn an die Hand, damit diese in unserer Branche gegen schwarze Schafe überhaupt tätig werden können.
Verwerfung von Geboten bei Ausschreibungen
Bei Ausschreibungen nach VOL ist dem wirtschaftlichsten Gebot (?) der Zuschlag zu erteilen. Die ausschreibende Stelle ist oft damit überfordert, Gebote mit einkalkulierten sittenwidrigen Löhnen oder das Zugrundeliegen von Sozialbetrug ausfindig zu machen und das Gebot mit einer rechtssicheren und nicht anfechtbaren Begründung zu verwerfen. So etwas wie eine Bau-Positivliste von Unternehmen gibt es bei uns nicht. Wir haben lediglich eine freiwillige Zertifizierung, die aus kartellrechtlichen Gründen nicht rechtsverbindlich zur Zuschlagserteilung herangezogen werden darf. Wir hoffen, durch den Mindestlohn eine Positivliste herbeiführen zu können.
Aufstocker und unerlaubte Subventionierung von Anbietern
Insbesondere in den neuen Bundesländern, aber auch in bestimmten Regionen der alten Bundesländer klagen unsere Mitglieder über verdeckte Subventionen bei Konkurrenten. Das sind zum einen Unternehmen, die 3,40 bis 6,00 € pro Stunde brutto zahlen und den Rest aufstocken lassen. Das sind zum anderen Fortbildungs- und Beschäftigungsgesellschaften in staatlichem, halbstaatlichem und privaten Besitz, die in einer gesamten Region alle Forst- und Grünarbeiten an sich reißen. Für private Anbieter ist dort kein Platz. Der gesamte Komplex „zweiter Arbeitsmarkt“, „Investitionszuschuss“, „Kombilohn“ und „Lohnförderung bei der Aus- und Fortbildung“ wird von uns abgelehnt.
Faire Rahmenbedingungen für die Unternehmen reichen aus.
Der Staat soll die Schulen und die Lehrer für die forstliche Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetz bezahlen. Den Rest besorgen wir Unternehmer selbst. Der Mindestlohn stoppt zumindest den rapiden Trend der Aufstocker.
Besondere Beschwerden dazu kommen aus Polen und Tschechien. Dort leiden heimische Forstunternehmen besonders unter der subventionierten Konkurrenz aus den neuen Bundesländern.
Der Mindestlohn für unsere Branche vereinfacht das Rechtsgefüge, schafft manche Probleme ab und erleichtert den Vollzugsbehörden die Arbeit. Ordentliche Unternehmen werden mit dem Mindestlohn überhaupt nicht konfrontiert.
Übersicht: B) Herausforderungen in der Branchenentwicklung
Hohe Anzahl Kleinstunternehmer ohne Schutz
Bei den privaten Forstdienstleistern existiert eine hohe Anzahl von Alleinunternehmern. Diese besitzen einen Traktor oder einen Pick-up mit Motorsäge und arbeiten z. B. Waldbesitzern zu. Sie haben meist nur einen Auftraggeber dies ist in der Land- und Forstwirtschaft erlaubt und unterliegt nicht der Regelung zur Scheinselbständigkeit. Viele arbeiten auch als Subunternehmer. Ausbeutung, Selbstausbeutung und Altersarmut sind in dieser Gruppe ein ernst zu nehmendes Thema. Diese Menschen sind aber stolz, auf eigenen Füßen zu stehen und nehmen ihr Freiheitsrecht wahr, der eigene Herr zu sein. Als Verband stehen wir zu dieser Gruppe, die treu, hart und verlässlich arbeitet. Für diese Gruppe galt als Meßlatte bislang die Vergütung im öffentlichen Dienst Bruttolohn eines öffentlichen Arbeiters zuzüglich 80 % Unternehmerzuschlag. Gemeinkosten, Wagniszuschlag und Gewinn wurden kalkulatorisch noch nie zugestanden. Diese Meßlatte ist gefallen und liegt jetzt auf Höhe der Angebotspreise serbischer und rumänischer Forstarbeiterkolonnen. Aktuell sind das 5, € Stundenverdienst brutto das ist der Marktpreis in den alten Bundesländern. Die meisten Alleinunternehmer arbeiten daher 7 Tage die Woche 10 bis 12 Stunden ohne Urlaub. Eine Absicherung für Krankheit oder das Alter existiert bei den meisten schon seit Jahren nicht mehr.
Mit dem Mindestlohn bezweckt der DFUV, eine Meßlatte zur Orientierung der Marktpreise einzuziehen, von der auch die Alleinunternehmer profitieren. Wir veröffentlichen seit Jahren empirisch ermittelte Richtpreise. Leider hat dieses Engagement bislang nicht den erwünschten Erfolg gezeigt. Fortbildungen des Verbandes zur Kalkulation oder zum besseren Verkaufen einer Leistung werden von Alleinunternehmern selten besucht. Zeigt der Mindestlohn als Meßlatte für Marktpreise Wirkung, könnte auch der Alleinunternehmer mehr Zeit und Geld für Fortbildung aufbringen.
Übersicht: B) Herausforderungen in der Branchenentwicklung
Die Elastizität der Nachfrage am Arbeitsmarkt für Forstdienstleistungen ist eine vierzeilige Matrixfunktion.
Volkswirtschaftlich betrachtet tut der DFUV in seinem Verantwortungsbereich das einzig richtige:
Steigern der Produktivität durch Qualifizierung und technischen Fortschritt. Als nicht monetärer Faktor kommen die ökologischen und gesellschaftlichen Erwartungen im Umgang mit dem Naturraum Wald hinzu. Neben der Produktivitätssteigerung besteht ein erhebliches öffentliches und politisches Interesse darin, ökologisch verantwortungsvoll handelnde Unternehmen und Mitarbeiter im Wald anzutreffen.
Auch hier greift unsere Qualifizierungsoffensive.
Der Mindestlohn stützt diese Qualifizierungsoffensive und sendet das Signal aus: „Eure Qualifikation macht sich bezahlt !“ Kommt dieses Signal nicht bald, wird unsere Branche statt Qualifikation dasselbe Schicksal erleiden wie die Estrich- und Verputzerbranche: Mafia-Strukturen, ein ungeregelter Markt und nicht durchschaubare Unternehmens- und Beschäftigungsverhältnisse.
Die Höhe des Mindestlohnes konferiert mit dem Tariflohn der privaten Waldbesitzer und der öffentlichen Forsten. Sie soll Kleinunternehmer ermutigen, Arbeitskräfte und insbesondere Fachkräfte einzustellen und ist daher nicht überzogen. Der Lohn soll Fachkräfte bewegen, in ihrem Beruf zu bleiben und bietet qualifizierungsorientierte Tarifgruppen gemäß unserer Lohntarife eine reelle Chance.
Im Unterschied zum Spargel- oder Obstbau fordert die Forstwirtschaft bei der Arbeit in der Holzernte Handlungs- und Problemlösungskompetenz in oftmals gelösten Arbeitsverfahren. Erfahrung und Umgang mit wechselnden komplexen Situationen sind eine persönliche Herausforderung für jeden Forstarbeiter vergleichbar mit Industriemonteuren. Eher vergleichbar mit Spargel- und Obstbau sind einfache Arbeiten wie Pflege- und Pflanzarbeiten. Hier aber braucht der Forstwirtberuf ganzjährige Beschäftigung, da die Holzernte naturschutzrechtlichen, witterungsbedingten und ergonomisch bedingten Unterbrechungen unterliegt.
Das ist der Grund, warum der DFUV im persönlichen und sachlichen Geltungsbereich des Mindestlohn-Tarifvertrages alle Forstdienstleistungen und nicht nur die Holzernte einbezogen hat. Die Gefahr der Substituierbarkeit ist bei Pflanzung und Pflege unter Mindestlohn besonders hoch. Hier müssen unsere Betriebe ihre Kompetenz und den Dienstleistungsservice erheblich steigern, um unter Mindestlohnbedingungen im Rennen zu bleiben.
Der Forderung der Waldbesitzer-Verbände nach billigen Arbeitskräften in unserer Branche müssen wir damit entgegentreten. Schließlich bestimmen Immobilienbesitzer und Bauträger auch nicht die Löhne der bauausführenden Branchen das tun diese Branchen selbst. Ganz im Gegenteil je qualifizierter und hochwertiger die Arbeitsplätze der ausführenden Dienstleister sind, umso pünktlicher, wertvoller und qualitätsvoller ist die erstellte Leistung.
Übersicht: B) Herausforderungen in der Branchenentwicklung
Europäische Angleichung
In den ländlichen Regionen der osteuropäischen EU-Länder herrscht eine Arbeitslosigkeit von bis zu 80 %, unvergleichbar schlechtere Lebensbedingungen als in den Zentren und es bestehen für junge Leute kaum Perspektiven. Es ist verständlich, dass viele dieser jungen Leute die Chance nutzen, in Deutschland mit Forstarbeiten Geld zu verdienen. In den westdeutschen Ballungsräumen finden Sie kaum deutsche Arbeitnehmer, die dort noch harte und schlecht bezahlte Forstarbeit machen wollen. Es ist damit in unser aller Interesse, hier einen geregelten Markt herbeizuführen, damit sich Angebot und Nachfrage an Arbeitskräften zu festen und fairen Spielregeln treffen.
Der DFUV hat mit dem Netzwerk der europäischen Forstunternehmer „ENFE“ dazu die EU-geförderte Projekte „ENQUAFOR“ „ERGOWOOD“ durchgeführt. Nachfolge-Projekt zur Zeit „COMFO“. Mit diesem Projekten sollen Qualifikationsnachweise und die Qualifikationskontrolle in allen EU-Ländern möglich sein. Das muss weitergeführt werden. Die Forstarbeit ist nach dem Bergbau die unfallträchtigste Branche. Es darf nicht sein, dass junge Osteuropäer hier von mafiaähnlich operierenden Forstunternehmen verheizt werden. Die osteuropäischen Länder haben aus den sozialistischen Strukturen, die die körperliche Arbeit sehr betont haben, überwiegend gute Forst- und Landwirtschaftsschulen übernommen. Davon können in einem geregelten Markt auch unsere Waldbesitzer und Forstunternehmer profitieren.
Mit der Dienstleistungsfreiheit entstehen so auch Chancen, nicht nur Risiken. Voraussetzung dafür, dass die Chancen genutzt und positiv entwickelt werden, ist Fairness.
Und für diese hat ein Staat in der sozialen Marktwirtschaft zu sorgen.
Wenn also IG BAU und DFUV auch im Hinblick auf die EU-Angleichung Mindestlohn fordern, dieser gar von mehreren Branchen ausschließlich mit dieser Begründung gefordert wird, dann kann dem nicht mit dem Argument „Kombilohn“ oder gar „erforderliche Marktbereinigung“ entgegnet werden.
Die EU-Angleichung braucht Spielregeln. Diese Regeln hat Deutschland bei den Fehlern im Rahmen der Wiedervereinigung gelernt. Es wird Zeit, das Gelernte umzusetzen.
Tschechische Forstunternehmer weigern sich inzwischen, zu deutschen Preisen im Forst zu arbeiten. Die Holzpreise sind global und überall ähnlich hoch. Nur die Verfügbarkeit und Mobilisierung von Rohholz ist unterschiedlich. Deutschland zeichnet sich durch verlässliche und pünktliche Lieferungen aus, ein großer Wettbewerbsvorteil ! Russland holt aber schnell auf auch in den Löhnen !
Das Risiko, mit Mindestlöhnen für Forstarbeiten in Deutschland einen Standortnachteil zu generieren, ist daher gering mit abnehmender Tendenz.
Das Risiko, durch das Verkommenlassen einer Branche irgendwann einem hochtechnisierten russischen Rohholzmarkt unfähig gegenüberzustehen ist viel größer.
Darum ist der Mindestlohn als Qualifizierungsstütze für unsere Branche ein Baustein, der uns für die kommende Wettbewerbssituation mit Russland und Osteuropa fit macht.
Fazit: Insbesondere im arbeitsintensiven Dienstleistungsbereich und dort, wo besondere Sicherheits- und Qualifizierungsansprüche eingehalten werden sollten, ist die Dringlichkeit in Sachen Mindestlohn sehr hoch. Wir im Forst gehören dazu.
Aus diesen Argumenten geht hervor, dass wir den Mindestlohn als Baustein in einer sehr branchenspezifisch begründeten Politik benötigen.
Statt Mindestlohn kämen auch Innungsschutz oder persönliche fachliche Eignung als Instrumente infrage. Aber auch diese Instrumente sind sehr fraglich in ihrer Gerechtigkeit und den Folgen, die daraus entstehen. Wir wollen den Markt für alle Personen und Unternehmen offen halten, die die Fairness und die Grundregeln einhalten. Der Staat hat für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Den Rest machen die Unternehmen und die Tarifpartner selbst. Danach ist der Forst-Mindestlohn nur eine mittelfristig nötige Marktkorrektur in unserer Branche, die vom demographischen Faktor und von der europäischen Angleichung schnell wieder eingeholt werden kann. Was danach nötig ist, sehen wir dann.
Wichtig ist, dass das deutsche Modell der „sozialen Marktwirtschaft“ auch im Zeichen der Globalisierung und der Herausforderungen an unsere natürlichen Lebensgrundlagen seine Handlungsfähigkeit, sein Reaktionsvermögen in der Feinsteuerung und seine Verantwortung für Alle beweist. Die Unternehmerverbände sind maßgeblich verantwortlich, dass das Vertrauen der Unternehmer in die soziale Marktwirtschaft wieder zurückkehrt.
| Hans-Jürgen Narjes | Thomas Klute |
| Vorsitzender | Vorsitzender des Ausschusses |
| Deutscher Forstunternehmer Verband e.V. | Arbeit und Soziales im DFUV |