Deutscher Forstunternehmer-Verband e.V.
Presse-Mitteilung
Wietze, Januar 2010
Gute fachliche Praxis in deutschen Forstunternehmen
Auf Beschluss des DFUV-Gesamtvorstandes vom 5. Dez. 2009 verlangt der Bundesverband die Berücksichtigung der aufgelisteten Punkte durch alle Akteure, um zu einem fairen Miteinander zu gelangen.
Das gute Forstunternehmen:
- Ist als Unternehmen nach dem geltenden Recht als Gewerbebetrieb registriert,
- hat eine kompetente und qualifizierte Unternehmensführung,
- ist zuverlässig und leistungsstark,
- beschäftigt qualifiziertes Personal und zahlt leistungsgerechte Tariflöhne,
- verfügt über die geeignete Ausrüstung an Geräten und Maschinen,
- schließt längerfristige Arbeitsverträgen mit seinem Fachpersonal,
- verfügt über die geeignete Ausrüstung an Maschinen und Geräten,
- bietet verlässliche Harvestervermessung als Standard an,
- räumt dem Boden- und Bestandesschutz höchste Priorität ein,
- achtet und schont die Z-Baum-Auslese,
- hat eine ausreichende Kapitalausstattung,
- arbeitet mit eigenem Qualitätsmanagementsystem,
- organisiert Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
- schafft Aus- und Fortbildung im eigenen Betrieb,
- ist Mitglied in einem anerkannten Berufsverband.
Der gute Auftraggeber:
- Beauftragt nur als Gewerbebetrieb registrierte Forstunternehmen,
- setzt nur Betriebe ein, die ein von PEFC bzw. FSC anerkanntes Unternehmenszertifikat verfügen,
- bevorzugt die in der Region ansässigen Betriebe und nutzt deren örtliche Kenntnis und Erfahrung,
- vergibt langfristige Aufträge mit klaren Auftragsbeschreibungen zu fair kalkulierten Preisen,
- zahlt zeitnah für die vereinbarte Leistung ohne Abzug,
- schafft Planungssicherheit für die Betriebe der Region,
- unterstützt die Aus- und Fortbildung seiner Auftragnehmer ideell und praktisch, räumt Sonderregelungen für Ausbildungsbetriebe ein, analog den Quoten für Frauen und Schwerbehinderten.
Der Gesetzgeber:
- Hat Gesetze und Rechtsnormen so konkretisiert, dass sie Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Waldarbeit konsequent einfordern,
- definiert klare Regelungen für die Aus- und Fortbildung und Qualifizierung,
- stattet Aufsichtsorgane in erforderlichem Umfang mit Mitteln und Personal aus, dass sie Kontrolle der geltenden Normen umfassend üben können,
- unterstützt Waldbesitzer, mit Mitteln aus EU-, Bundes- und Länderhaushalten finanziell, wenn sie nicht gegen soziale und ökologische Wertmaßstäbe verstoßen und nur Fachbetriebe mit Tarifbindung als Dienstleister einsetzen.
Die Öffentlichkeit:
- Sollte durch die Arbeit der Berufsverbände und dem Wirken jedes einzelnen Unternehmers für die Bedeutung der Waldbewirtschaftung sensibilisiert werden,
- berücksichtigt als Kunde von Waldprodukten, dass diese unter ökologischen und sozial verträglichen Bedingungen erzeugt werden (z. B. PEFC/FSC),
- wirkt über gesellschaftliche Interessenvertretungen darauf hin, dass Kriterien sozial angemessener Waldarbeit in allen Forstbetrieben eingefordert werden.